Hilfsnavigation
Informationen Bürgerservice 1 Diagonale
Kurzmenü
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Link zur Frankfurt App
Link zu den Seiten in Einfacher Sprache
Hauptmenu
Seiteninhalt

Bürgerservice A-Z

A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | Sch | St | T | U | V | W | X | Y | Z | Ä | Ö | Ü

Wochenmarkt

Ein Wochenmarkt ist eine wöchentl. wiederkehrende, zeitl. begrenzte Verkaufsveranstaltung, auf der eine Vielzahl von Händlern, Kleingärtnern, Bauern, Gärtnereien u. andere Anbieter bestimmte Waren / Warengruppen feilbietet. Wer ein Wochenmarkt veranstalten will, hat dies unter Angabe v. Ort/Zeit/ d.Namens, Vornamens u. der Anschrift, der Gewerbebehörde vier Wochen vor Beginn schriftl. anzuzeigen oder festsetzen zu lassen. Die Beantragung der Festsetzung ist formblattgebunden.

Gebühr:
Gemäß der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft und Europaangelegenheiten wird eine Erlaubnisgebühr von 50,- bis 2.000,- EUR fällig, zu zahlen bei Erhalt des Festsetzungsbescheides.

Bearbeitung: bis 4 Wochen bei vollständigem Antrag mit Anlagen.

Erforderliche Unterlagen:
- Schriftlicher Antrag (LINK zu Antrag zur Festsetzung einer Veranstaltung) mit Verzeichnis über die
  Art der anzubietenden Waren der Schausteller oder Anbieter / Lageplan sowie
  Versicherungsnachweis und Teilnahmebedingungen
- Gültiges Personaldokument
- Führungszeugnis für Behörden, Belegart „O“ oder „P“
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Aktueller Handels-/Vereinsregisterauszug bei  juristischen Personen
- Nutzungsgenehmigung zB Sondernutzungsgenehmigung von öffentl. Straßen-/Freiflächen 
  oder Pacht-/Mietverträge von nichtöffentlichen Flächen

Zusätzliche Hinweise:
Die persönlichen und räumlichen Voraussetzungen werden geprüft. Zur Prüfung des Antrages ist eine Beteiligung des Bereiches Bauordnung, des Landesamtes für Arbeits-schutz, der IHK, des Bereiches Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, des Bereiches Grünflächen, Umwelt  / Natur und Straßenverkehr, des Fachbereiches Feuerwehr, der Polizei u.a. erforderlich.