Führungszeugnis für Gewerbetreibende

Frankfurter Gewerbetreibende/Geschäftsführer können in der Gewerbebehörde eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) beantragen. Im Register werden u.a. rechtskräftige Entscheidungen der Strafgerichte/Verwaltungsbehörden eingetragen.

Ob und wie lange Vorstrafen im Register gespeichert oder Auskünfte erteilt werden, ergibt sich aus dem Bundeszentralregistergesetz. Bei der Gewerbebehörde wird der Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses gestellt, die Bearbeitung erfolgt im Bundesamt für Justiz Bonn.

Notwendige Angaben:

  • Grund für die Beantragung des Auszuges (z.B. Bewerbung)
  • Adressat des Auszuges (z.B. direkt zu einer Behörde)

Gebühren:

  • 13,00 €
  • Zu zahlen bei Beantragung

Formular:

Formloser Antrag mit dem Grund und den persönlichen Daten des Antragstellers.
Autor: Anke Brandenburg