Gewerbeabmeldung
Gegenstand:
Entgegennahme der Gewerbeabmeldung und Bescheinigung der Anzeige (s.u. Formular Gewerbeabmeldung/GewA3). Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes aufgibt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.
Die tatsächliche Bearbeitungszeit kann sich verzögern durch:
- unvollständig ausgefüllten Vordruck zur Gewerbeabmeldung
- Zweifel an der Identität des Gewerbetreibenden
- die Anzeige muss unter Verwendung eines gesetzlich vorgeschriebenen Vordruckes erfolgen- dieser Vordruck wird in der Gewerbeabteilung vorgehalten.
Hinweis:
Die Nichtabmeldung des Gewerbes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Notwendige Unterlagen:
Personalausweis bzw. Pass, ggf. Vollmacht
Gebühren:
10,00 € entsprechend der Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie