Entgegennahme der Gewerbeabmeldung und Bescheinigung der Anzeige (s.u. Formular Gewerbeabmeldung/GewA3). Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes aufgibt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen.
Die Nichtabmeldung des Gewerbes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Personalausweis bzw. Pass, ggf. Vollmacht
10,00 € entsprechend der Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Gewerbe-Abmeldung 2019 (PDF, 173 kB)
Gewerbe-Abmeldung 2-fach (Assistent: Gewerbe-Abmeldung 2-fach)