Erlaubnis für Versteigerer

Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Die Beantragung zur Erteilung der Erlaubnis für Versteigerer erfolgt auf einem Formblatt, soll eigenhändig unterschrieben sein und bei der zuständigen Gewerbebehörde der Stadt Frankfurt (Oder) eingereicht werden.

Notwendige Unterlagen: 

  • Antrag
  • Führungszeugnis für Behörden, Belegart "O" oder "P"
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis und Konkursabteilung des Amtsgerichtes
  • Auskunft in Steuerangelegenheiten vom Finanzamt und der Steuerbehörde der Stadt Frankfurt (Oder)
  • aktueller Handelsregisterauszug bei juristischen Personen

Rechtliche Grundlage:

  • § 34 b Gewerbeordnung

Gebühren:

  • zwischen 272,40 und 2.040,00 € in Abhängigkeit des Verwaltungsaufwandes
  • Gemäß der Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie
  • Zu zahlen bei Erhalt der Erlaubnis

Formular:

Autor: Anke Brandenburg