Bestätigung für die Geeignetheit des Aufstellungsortes für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (Geldspielgeräte)
Der Gewerbetreibende (Automatenaufsteller) darf Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit nur aufstellen, wenn ihm die zuständige Behörde schriftlich bestätigt hat, dass der Aufstellungsort geeignet ist.
Die Beantragung zur Erteilung einer Bestätigung für die Geeignetheit des Aufstellungsortes für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit erfolgt auf einem Formblatt, soll eigenhändig unterschrieben sein und bei der zuständigen Gewerbebehörde der Stadt Frankfurt (Oder) eingereicht werden.
Notwendige Unterlagen:
- Antrag
- Allgemeine Aufsteller-Erlaubnis
Rechtliche Grundlage:
- § 33 c Abs. 3 Gewerbeordnung
Gebühren:
- zwischen 120,00 € und 180,00 € - je nach Betriebsart
- Gemäß der Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie
- Zu zahlen bei Erhalt der Erlaubnis