Erlaubnis für Pfandleiher
Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Notwendige Unterlagen:
- Antrag
- Führungszeugnis für Behörden, Belegart "O" oder "P"
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Auskunft über Einträge im Schuldner- und Insolvenzverzeichnis des Amtsgerichtes
- Auskunft in Steuerangelegenheiten vom Finanzamt und der Steuerbehörde der Stadt Frankfurt (Oder)
- Nachweis der für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder Sicherheiten
- Versicherungsnachweis
- Grundrisszeichnung/ Lage der Räume
- aktueller Handelsregisterauszug bei juristischen Personen.
Rechtliche Grundlage:
- § 34 Gewerbeordnung
Gebühren:
- variiert nach Aufwand zw. 139,40 € - 1.252,80 €
- Gemäß der Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie
- Zu zahlen bei Erhalt der Erlaubnis