Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Die Beantragung zur Erteilung der Erlaubnis für Pfandleiher erfolgt auf einem Formblatt, soll eigenhändig unterschrieben sein und bei der zuständigen Gewerbebehörde der Stadt Frankfurt (Oder) eingereicht werden.
Notwendige Unterlagen:
- Antrag
- Führungszeugnis für Behörden, Belegart "O" oder "P"
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Auskunft über Einträge im Schuldner- und Insolvenzverzeichnis des Amtsgerichtes
- Auskunft in Steuerangelegenheiten vom Finanzamt und der Steuerbehörde der Stadt Frankfurt (Oder)
- Nachweis der für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel oder Sicherheiten
- Versicherungsnachweis
- Grundrisszeichnung/ Lage der Räume
- aktueller Handelsregisterauszug bei juristischen Personen.
Rechtliche Grundlage:
Gebühren:
- variiert nach Aufwand zw. 139,40 € - 1.252,80 €
- Gemäß der Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie
- Zu zahlen bei Erhalt der Erlaubnis
Formular: