Erlaubnis zum Veranstalten von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit
Wer gewerbsmäßig ein anderes Spiel mit Gewinnmöglichkeit veranstalten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Die Erlaubnis kann mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit, der Gäste oder der Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke oder im Interesse des Jugendschutzes erforderlich ist; unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.
Notwendige Unterlagen:
- Antragsformular
- Führungszeugnis
- Gewerbezentralregisterauskunft
- Auskunft aus Schuldnerverzeichnis und Auskunft der Konkursabteilung des Amtsgerichtes
- Auskunft in Steuerangelegenheiten vom Finanzamt und der Steuerbehörde der Stadt Frankfurt (Oder)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung v. Bundeskriminalamt (Auskünfte nicht älter als 3 Monate)
Rechtliche Grundlage:
- § 33 d Gewerbeordnung
Gebühren:
- zwischen 35,00 € und 300,00 € in Abhängigkeit des Verwaltungsaufwandes
- Gemäß der Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie
- Zu zahlen bei Erhalt der Erlaubnis