Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) nach Umzug des Fahrzeughalters innerhalb von Frankfurt (Oder) Das Fahrzeug muss in Frankfurt (Oder) zugelassen sein.
Gebühr: auf der Grundlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
Bearbeitung: sofort
Erforderliche Unterlagen:
Antragstellung: persönlich oder durch bevollmächtigte Dritte
Rechtsgrundlagen: