Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei Namensänderung
Das Fahrzeug muss in Frankfurt (Oder) zugelassen sein.
Gebühr:auf der Grundlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
- Berichtigung Zulassungsbescheinigung Teil I 11,10 €
- Gebühren für Kraftfahrbundesamt 0,60 €
- ggf. Zuteilung Zulassungsbescheinigung Teil II 3,80 €
- je Klebesiegel 0,30 €
- ggf. zzgl. Briefübersendung 10,20 €
Bearbeitung: sofort
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), Hinweis: Ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) beim Sicherungsgeber (Bank usw.) interlegt, muss diese durch den Halter aufgefordert werden, die Zulassungsbescheinigung Teil II ( Fahrzeugbrief) an die Kfz-Zulassungsbehörde zu übersenden.
- gültiges Prüfprotokoll der Hauptuntersuchung
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. formlose schriftliche Vollmacht des Halters und Personalausweis des Bevollmächtigten
Antragstellung: persönlich oder durch bevollmächtigte Dritte
- §§ 1, 5, 6 Straßenverkehrsgesetz ( StVG ) in der z. Z. geltenden Fassung
- § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung ( FZV ) in der z. Z. geltenden Fassung
- § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ( StVZO ) in der z. Z. geltenden Fassung