Jahrmarkt
Ein Jahrmarkt ist eine im Allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern Waren aller Art feilbietet.
Notwendige Unterlagen:
- Antrag
- Verzeichnis über die Art der anzubietenden Waren, der Aussteller oder Anbieter
- Lageplan
- Teilnahmebedingungen
- Aktuelles Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Rechtliche Grundlage:
- § 68 Gewerbeordnung
Gebühren:
- 56,00 € bis 2.267,00 €
- Gemäß der Verordnung über die Gebühren für Amtshandlungen im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie
- Zu zahlen bei Erhalt der Festsetzung
Formular:
(siehe Formular bzw. Formularserver bei Gewerbeanmeldung)
Hinweise:Die persönlichen und örtlichen Voraussetzungen werden geprüft. Zur Prüfung des Antrages ist eine Beteiligung des Bereiches Bauordnung, des Amtes für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik, der IHK, des Bereiches Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, des Bereiches Umwelt und Natur, des Fachbereiches Feuerwehr, des Bereiches Straßenverkehr u.a. erforderlich.