Der Wochenmarkt der Stadt Frankfurt (Oder) wird von Ina Hölzel - Markt-Veranstaltungen betrieben.
Auf dem Wochenmarkt sind im Sinne des § 67 Abs.1 Nr.1-3 der Gewerbeordnung grundsätzlich zum Verkauf zugelassen:
- Lebensmittel im Sinne des §1 des Lebensmittel- und Gegenständegesetzes vom 15.08.1974 mit Ausnahme alkoholischer Getränke,
- Produkte des Obst- und Gartenbaus, der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei,
- Rohe Naturerzeugnisse
Zu des Gegenständen des Wochenmarktes gehören über die Regelung des § 67 Abs.1 Gewerbeordnung hinaus, gemäß der Verordnung über Waren des täglichen Bedarfs auf Wochenmärkten in Brandenburg:
- Haushalts- und Küchenmetallwaren des täglichen Bedarfs, die nicht mit elektrischen Strom betrieben werden (z.B. Töpfe und Bratpfannen, Besenstiele, Schrubber, Staubwedel, Staublappen, Aufwaschlappen, Kaffeefilter)
- Töpfer., Keramik-, Glads-, Porzellan- und Emaillewaren,
- Korb-, Bürsten-, Seil- und Holzwaren, Spankörbe,
- Reinigungs- und Putzmittel,
- Wachs- und Paraffinwaren,
- Kurzwaren (z.B. Wollgarn, Zwirn, Bänder, Knöpfe, Sicherheitsnadeln, Haarnadeln, Schuhbänder, Schuputzzeug, Einlegesohlen, Rasierklingen, Reißbrettstifte)
- Toilettenartikel einfacher Art (z.B. Seife, Zahnpasta, Zahnputzwasser, Zahnbürsten)
- Kleintextilien (z.B. Blusen, Krawatten, Pullover, Unterwäsche, Mieder, Schals, Damen- und Herrenstrümpfe, Tischdecken, Hüte, Mützen, Plastiktisch- und Zierdecken, Wachstuchdecken)
- Hausschuhe, Sandalen, und Badeschuhe,
- Kleingartenbedarf einfacher Art,
- Blumenpflegemittel, Blumenarrangements, künstliche und getrocknete Blumen, Grabgestecke und Kränze,
- Modeschmuck und Kleinlederwaren,
- Neuheiten und Werbeverkaufsartikel,- Kleinspielwaren