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Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute Zahlung
[Nr.99114002131000 ]

Für Bergleute gibt es spezielle Regelungen bei der Rente. Dazu gehört die „Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute“. Diese Altersrente enthält einen Leistungszuschlag für langjährige Arbeit unter Tage und errechnet sich aus allen Ansprüchen der allgemeinen Rentenversicherung und der knappschaftlichen Rentenversicherung.

Ab wann Sie Ihre Rente beantragen können, richtet sich danach, in welchem Jahr Sie geboren sind. Die Altersgrenze für den Renteneintritt wird stufenweise angehoben:

  • Geburtsjahr ab 1964: ab 62 Jahren
  • Geburtsjahr vor 1964: Anhebung auf 62 Jahre

Welche Altersgrenze im Einzelnen für Sie gilt, können Sie mit dem Rentenrechner der Deutschen Rentenversicherung ermitteln.

Unter bestimmten Bedingungen können Sie schon mit 60 Jahren in Altersrente gehen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie

  • vor dem 1. Januar 1964 geboren wurden und
  • Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bergbaus oder
  • die Knappschaftsausgleichsleistung bekommen haben.

Die Wartezeit (Mindestversicherungszeit) beträgt bei der Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute 25 Jahre. Hierzu zählen neben den ständigen Arbeiten unter Tage auch Monate, in denen Sie Anpassungsgeld bezogen haben.

Wenn Sie die Altersrente für langjährig unter Tage Beschäftigte erhalten, dürfen Sie bis zu EUR 6.300 pro Jahr hinzuverdienen, ohne dass sich Ihre Rente verringert. Wenn Sie mehr hinzuverdienen, wird Ihre Rente gekürzt.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweise, die im Versicherungsverlauf nicht erfasst sind, beispielsweise:
    • Aufrechnungsbescheinigungen
    • Nachweise über Ausbildungszeiten
    • Nachweise über Arbeitslosigkeit
    • Nachweise über Krankheitszeiten
  • wenn eine andere Person den Antrag stellt:
    • Vollmacht oder
    • Beschluss des Gerichts

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Fristen

Wenn Sie den Rentenantrag rechtzeitig gestellt haben, erhalten Sie Ihre Altersrente frühestens am ersten Tag des Monats, zu dessen Beginn alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Wenn Sie den Rentenantrag später als 3 Monate nach Ablauf des Monats stellen, in dem alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie Ihre Rente ab dem ersten Tag des Monats der Antragstellung.

Sie können in der Regel auch einen späteren als den frühestmöglichen Rentenbeginn bestimmen. Diese Möglichkeit gibt es nicht, wenn ein anderer Leistungsträger Sie aufgefordert hat, einen Rentenantrag zu stellen, zum Beispiel das Jobcenter.
 

Formulare/Schriftformerfordernis

Ansprechpunkt

Ansprechpartner vor Ort finden Sie über den Auskunfts- und Beratungsstellenfinder der Deutschen Rentenversicherung.

Telefon: 0800 10004800 (gebührenfrei)
Servicezeiten:
Montag bis Donnerstag: 7:30 bis 19:30 Uhr
Freitag: 7:30 bis 15:30 Uhr