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Anzeige einer Fehlgeburt
[Nr.99027009000000 ]

Wurde ihr Kind tot geboren und handelt es sich um eine Fehlgeburt (Leibesfrucht, die tot geboren wurde und weniger als 500g wiegt), können Sie die Geburt beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte, anzeigen. Auf Wunsch erteilt das Standesamt Ihnen hierüber eine Bescheinigung.

Rechtsgrundlage(n)

§ 31 Absatz 3 Personenstandsverordnung (PStV)

Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern und für Kommunales – Geb OMIK
 

Erforderliche Unterlagen

Nachweis, dass eine Fehlgeburt stattgefunden hat, zum Beispiel:

  • Mutterpass,
  • Bescheinigung des Krankenhauses über die Fehlgeburt;
  • ggf. Bescheinigung über die Bestattung der Fehlgeburt;
  • Nachweis der Identität: Personalausweis oder Pass der anzeigenden Person.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Für die Ausstellung einer Bescheinigung über die Fehlgeburt fallen Kosten in Höhen von 10 € an.

Fristen

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich persönlich an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium des Innern und für Kommunales, Ref. 23

Fachlich freigegeben am

09.07.2019

Zuständige Stelle

Das Standesamt, das für den Geburtsort des Kindes zuständig ist.

Teaser

Wurde Ihr Kind tot geboren und handelt es sich um eine Fehlgeburt, können Sie die Geburt beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte, anzeigen. Auf Wunsch erteilt das Standesamt hierüber eine Bescheinigung.