Erteilung denkmalrechtlicher Erlaubnisse für alle Veränderungen und Maßnahmen an Denkmalen; Beratung von Bauherren, Architekten und ausführenden Firmen; Bauüberwachung und Baubegleitung; Kontrolle des Zustandes der Denkmale; Unterschutzstellung von Denkmalbereichen und Benachrichtigung der Eigentümer im Unterschutzstellungverfahren; Bescheinigungen für steuerliche Zwecke (Einkommenssteuer, Grundsteuer, Umsatzsteuer); Denkmalförderung...
Denkmale sind nach den Bestimmungen des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes zu schützen, zu erhalten, zu pflegen und zu erforschen. Die für Denkmalschutz und Denkmalpflege zuständigen Behörden wirken darauf hin, dass die Denkmale in die Raumordnung, Landesplanung, städtebauliche Entwicklung und Landespflege einbezogen und sinnvoll genutzt werden.
Die Stadt begreift Denkmalschutz und -pflege als Erhaltungsverpflichtung prägender Bestandteile ihres kulturellen Erbes und versucht sie nach Möglichkeit zum Ausgangspunkt der weiteren städtebaulichen Entwicklung zu machen. Dabei bemüht sie sich um ein angemessenes Verhältnis zwischen dem zu Bewahrenden und der notwendigen Stadtentwicklung (Stadtkonzeption 2010).