Ein in Frankfurt (Oder) mit Hauptwohnung meldebehördlich registrierter Bürger möchte einen ausländischen Bürger aus dessen Heimatstaat nach Deutschland einladen.
Die antragstellende Person muss im Rahmen einer formgebundenen Verpflichtungserklärung die Kosten des Aufenthaltes des ausländischen Bürgers übernehmen und durch Vorlage entsprechender Belege über eigenes Vermögen diese Kostenübernahme nachweisen.
Gebühr:
25,00 € gem. § 47(1) Nr. 12
Bearbeitung:
sofort bei Vorliegen der Erteilungsvoraussetzungen
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis bzw. Reisepass
- Nachweise über regelmäßige Einkommen ( Prüfungsmaßstab sind Pfändungsfreigrenzen) durch z.B. Verdienstabrechnungen, bei selbständigen natürlichen Personen aktuelle Bestätigung vom Steuerberater über das monatlich zur Verfügung stehende Nettoeinkommen, Rentenbeschein
- Mietvertrag
- Alle wichtigen Daten, wie z.B. Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Pass-Nr. vom Einzuladenden, Einladungsbeginn
- Information zum Abschluss der Krankenversicherung des Einzuladenden (im Heimatland oder im Bundesgebiet)
Bei Vertretern von juristischen Personen zusätzlich:
*die einladende natürliche Person hat vorzulegen Handlungsvollmacht der Firma + aktuellen
Registerauszug (Handels-, Vereins- bzw. Genossenschaftsregister);
*es können weiterhin verlangt werden Gesellschaftervertrag + Bestätigung vom Steuerberater über den
aktuellen Gewinn der juristischen Person ( anhand betriebswirtschaftlicher Auswertung)
Formulare Ausländerbehörde
Antragstellung:persönliche Vorsprache
- Datenerfassungsblatt ausfüllen
- formgebunden Erklärung wird durch einen Mitarbeiter der Ausländerbehörde erstellt
Rechtsgrundlagen: § 68 Aufenthaltsgesetz