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10.03.2021

Frankfurt (Oder) richtet COVID-19 Testzentrum ein

Eröffnung am Donnerstag, 11. März 2021 um 9.00 Uhr

Mit der seit Montag, 8. März 2021 geltenden 7. Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 des Landes Brandenburg werden diverse Lockerungen des Lockdowns möglich. Um diese für die nächsten Wochen und Monate aufrechterhalten zu können, ist ein eingedämmtes Infektionsgeschehen maßgeblich. Neben Impfungen und Kontaktnachverfolgung spielen zunehmende Testungen eine wichtige Rolle.

Die Stadtverwaltung Frankfurt (Oder) richtet zu diesem Zweck ein COVID-19 Testzentrum in der Messehalle 4, Messering 3 und damit in direkter Nachbarschaft zum bestehenden Impfzentrum ein. Das Testzentrum öffnet am Donnerstag, 11. März 2021 um 9.00 Uhr.

Geöffnet ist das Testzentrum der Stadt Frankfurt (Oder) zunächst werktags (außer Samstag) von 9.00 bis 15.00 Uhr. Die Testtermine finden im 10-Minuten-Takt unter Nutzung von zwei Teststraßen statt. Orientiert am festgestellten Bedarf, kann diese Festlegung in den kommenden Tagen angepasst werden.

Das Messegelände ist mit Pkw gut zu erreichen und verfügt über ausreichend kostenfreie Parkplätze. Zudem halten die Buslinien 980 und 987 derzeit direkt am Messegelände, sodass auch mit dem ÖPNV eine gute Erreichbarkeit gegeben ist.

Der Besuch dieses Testzentrums steht Bürgerinnen und Bürger der Stadt Frankfurt (Oder) offen, die derzeit wöchentlich jeweils eine kostenfreie Testung in Anspruch nehmen können.

Die Notwendigkeit der Vorlage eines Testergebnisses ist geregelt in der aktuellen Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg im § 9 „Körpernahe Dienstleistungen“ (tagesaktuelle Testergebnisse nötig) sowie im § 14 „Einrichtungen des Gesundheits- oder Sozialwesens“ (Testergebnis nicht älter als 48 Stunden).

Zum Besuch des Testzentrums ist eine Terminvereinbarung notwendig. Diese ist ab Donnerstag, 11. März 2021 um 7.00 Uhr möglich. Die Online-Terminvergabe ist erreichbar über die Internetseite der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder), wo das „Testzentrum“ ein eigenes Angebot darstellt. Wer die Online-Terminvergabe nicht nutzen kann, wendet sich telefonisch an die Beschäftigten der Corona-Hotline der Stadtverwaltung. Unter der Nummer 0335 552-1234 können auch hier Termine online gebucht werden.

Das kommunale Testzentrum der Stadt Frankfurt (Oder) wird koordiniert durch das Dezernat für Jugend, Soziales und Gesundheit der Stadt Frankfurt (Oder) unter Leitung des zweiten Beigeordneten Jens-Marcel Ullrich. Die Organisation und Durchführung der Testungen geschieht in Kooperation des Gesundheitsamtes der Stadtverwaltung und des Regionalverbandes Oderland Spree des Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.

Mit der Finanzierung der Tests sowie deren Durchführung geht die Stadtverwaltung Frankfurt (Oder) in Vorleistung, vertrauend auf die angekündigte Kostenübernahme durch Bund und Land. Die dafür im Großhandel beschafften Schnelltests sind von hoher Qualität und entsprechen den Normen des RKI.

Vorerst ist der Betrieb des Testzentrums in Frankfurt (Oder) geplant bis Ende März 2021. Jens-Marcel Ullrich: „Wir gehen davon aus, dass dezentrale Strukturen in Arztpraxen, Apotheken und Drogeriemärkten zeitnah die erforderliche Kapazität decken. Anderenfalls würden wir das kommunale Testzentrum weiterhin zur Verfügung stellen.“

Bereits jetzt ist die M Apotheke, Alexej-Leonov-Straße 2A, 15236 Frankfurt (Oder) als Kooperationspartner beauftragt, ebenfalls kostenfreie Antigen Schnelltests durchzuführen. Terminvereinbarungen dort sind ausschließlich unter der Telefonnummer 0171 5214540 möglich.

Rückfragen zu dieser Presseinformation richten interessierte Bürgerinnen und Bürger an die Corona-Hotline der Stadtverwaltung Frankfurt (Oder) unter der Telefonnummer 0335 552-1234.

Für Journalistinnen und Journalisten besteht am Donnerstag, 11. März 2021 um 9.00 Uhr die Möglichkeit, die Eröffnung des Textzentrums vor Ort zu begleiten. Als Gesprächspartner stehen Oberbürgermeister René Wilke, der zweite Beigeordnete Jens-Marcel Ullrich sowie Vertreterinnen und Vertreter der hier genannten Kooperationspartner zur Verfügung.