Als Kaufmann müssen Sie sich zur Eintragung in das Handelsregister anmelden. Sie sind verpflichtet folgende Daten anzugeben:
Weiterhin sollten Sie auch den Unternehmensgegenstand angeben.
§ 12 Handelsgesetzbuch (HGB)
§ 29 Handelsgesetzbuch (HGB)
§ 8a Handelsgesetzbuch (HGB)
§ 24 Handelsregisterverordnung (HRV)
Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG)
Elektronische Anmeldung (beglaubigte Kopie)
Die Höhe der Gebühr für die Eintragung bestimmt sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz in Verbindung mit der Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen.
Daneben fallen Auslagen für die öffentliche Bekanntmachung der Eintragung an.
Zur Antragstellung wenden Sie sich an einen Notar oder eine Notarin.
Maßgebliche Angaben zu Ihrem Unternehmen, so etwa zum Firmensitz, zur Rechtsform oder den Vertretungsberechtigten, haben sich geändert? Dann lassen Sie bitte unverzüglich den Handelsregister-Eintrag korrigieren.
Die Eintragung erfolgt in gleicher Weise ausschließlich über eine Notarin oder einen Notar.