Nach einer erfolgreichen Bewerbung um einen Studienplatz erhalten Sie einen Zulassungsbescheid.
In der Regel werden auch gleichzeitig die Immatrikulationsunterlagen versandt. Diese Unterlagen müssen Sie bis zu einem bestimmten Termin zurückschicken, damit die Immatrikulation erfolgt.
Immatrikulationsordnung der jeweiligen Hochschule
Neben dem Immatrikulationsantrag kann die Hochschule für die erstmalige Einschreibung weitere Unterlagen anfordern, wie etwa:
Ausländische Studienbewerber, die Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben, benötigen zudem:
Hinweis: Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Hochschule, welche Unterlagen für Ihre Immatrikulation erforderlich sind.
Sämtliche Studiengänge der Hochschulen des Landes Brandenburg (mit Ausnahme der weiterbildenden Studiengänge) kosten keine Studiengebühren. Allerdings müssen Sie bei der Immatrikulation folgende Beiträge und Gebühren entrichten:
Die konkrete Höhe der Beiträge variiert zwischen den Hochschulen. Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Hochschulen.
auf dem Zulassungsbescheid vermerkt