Hilfsnavigation
Informationen Bürgerservice 1 Diagonale
Kurzmenü
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Link zur Frankfurt App
Link zu den Seiten in Einfacher Sprache
Hauptmenu
Seiteninhalt

Bürgerservice A-Z

A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | Sch | St | T | U | V | W | X | Y | Z | Ä | Ö | Ü

Jugendkoordination

Jugendkoordination/Jugendförderung

Die Jugendkoordination ist Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe. Adressaten der Jugendkoordination sind u.a. freie Träger und Fachkräfte der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendinitiativen.
Aufgaben der Jugendkoordination:

  • Beratung und fachliche Anleitung von Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen und sonstigen Angeboten der Jugendarbeit sowie der Jugendarbeit in den Ortsteilen
  • Gewährung von Zuschüssen an Träger und Einrichtungen der Jugendarbeit 

Schwerpunkte der Jugendarbeit sind:
1. außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,
2. Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,
3. Arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,
4. Internationale Jugendarbeit,
5. Kinder- und Jugenderholung,
6. Jugendberatung.
Es werden beraten: Freie Träger der Jugendhilfe, Jugendgruppen und Initiativen der Jugendarbeit
zu inhaltlichen Schwerpunkten, Fördermöglichkeiten für Kommunale, Landes- und Bundesmittel, gesetzlichen Grundlagen, Trägeraufgaben.
Die Förderung der Personalkosten von sozialpädagogischen Fachkräften erfolgt über das Personalkostenprogramm des Landes Brandenburg.
Weiter wird die Begleitung der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII unterstützt.

Gebühr: keine

Erforderliche Unterlagen: auf Anfrage

Zusätzliche Hinweise:

Rechtsgrundlagen:

SGB VIII §§§ 11,12,13 sowie §§14 und 16