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KITA-Rechtsanspruchsprüfung

Kindertagesbetreuung soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleisten und dem Wohl und der Entwicklung der Kinder dienen. Kinder ab dem 1. Lebensjahr bis zum Ende der 4. Klasse haben einen Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung (Mindestbetreuungszeit).  Kinder bis zum 1. Lebensjahr sowie der 5. und 6. Klasse haben dann einen Anspruch, wenn ihre familiäre Situation eine Betreuung erforderlich macht. Der Rechtsanspruch wird im Amt für Jugend und Soziales geprüft und beschieden.
 
Gebühr: keine
 
Bearbeitung: ca. 14 Tage oder nach Erfordernis

Erforderliche Unterlagen:
- Antragsformular einschließlich Nachweise über Erwerbstätigkeit/ Ausbildung
- Geeignete Nachweise über das Alter des Kindes z. B. Geburtsurkunde des Kindes (Kopie)
- Nachweis über die Wohnanschrift (Kopie)
- Rechtswirksame Urkunde über Sorgeerklärung oder Negativattest (gilt nur für Eltern, die nicht
  miteinander verheiratet sind) - Kopie

 
Zusätzliche Hinweise:
Die Eltern können eine Kita in Frankfurt (Oder) frei wählen, wenn der entsprechende Rechtsanspruch vorliegt und freie Kapazitäten vorhanden sind. Den Betreuungsvertrag für einen Kita-Platz schließen die Eltern direkt mit den Einrichtungen. Es wird empfohlen, mindestens 6 Monate vor dem geplanten Kitabesuch einen Kita-Platz zu suchen.
Auch beim Besuch einer Kita außerhalb der Stadt Frankfurt (Oder)muss ein Rechtsanspruch durch das Amt für Jugend und Soziales Frankfurt (Oder) beschieden werden.

Liste freier Träger der Kinder- und Jugendarbeit in Frankfurt (Oder) Stand Februar 2021 (PDF, 202 kB)

Antragstellung:

Eine Antragstellung (s. Formular Kita-Rechtsanspruch) ist nur erforderlich, wenn die Mindestbetreuungszeit nicht ausreichend ist sowie für alle Kinder bis zum 1. Lebensjahr sowie der 5. und 6. Klasse. Die Antragstellung sollte 4 bis 6 Wochen vor dem benötigten Betreuungsbeginn erfolgen.

Rechtsgrundlagen:
§§ 22 - 24 SGB VIII/ Kita-Gesetz des Landes Brandenburg 

KiTa-Antrag (PDF, 2.1 MB, Antrag auf Erteilung eines Kita-Berechtigungsscheines für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung)