Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien mit kleinem Einkommen. Durch den Kinderzuschlag wird Ihre Familie unterstützt, wenn sie über ein niedriges Einkommen verfügt und davon den Bedarf der gesamten Familie nicht oder nicht vollständig decken kann.
Sie erhalten auf Antrag Kinderzuschlag für Ihre unter 25 Jahre alten Kinder, wenn
Die Höhe des Kinderzuschlages beträgt höchstens EUR 185,00 monatlich je Kind. Wenn Ihr Einkommen höher ist als Ihr eigener Bedarf, verringert sich der Kinderzuschlag. Auch das Einkommen Ihrer Kinder wird berücksichtigt, zum Beispiel, wenn Ihre Kinder Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder Waisenrente bekommen.
Der Kinderzuschlag wird jeweils für 6 Monate bewilligt. Nach 6 Monaten müssen Sie einen neuen Antrag stellen.
Als Einkommen wird angerechnet:
Der KiZ-Lotse hilft Ihnen, schnell und einfach festzustellen, ob für Sie ein Anspruch auf Kinderzuschlag bestehen kann. Sie finden den KiZ-Lotsen auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit unter der Navigation "Familie und Kinder".
keine
Bewilligungsdauer: Jeweils 6 Monate. Folgeantrag erforderlich.
Hinweis: Der Kinderzuschlag wird nicht rückwirkend gezahlt, sondern frühestens ab dem Monat der Antragstellung.
Formular: Antrag auf Kinderzuschlag
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Ihre Familienkasse bei der Bundesagentur für Arbeit
Servicerufnummer für Kindergeld und Kinderzuschlag
Telefon: 0800 4 5555 30 (gebührenfrei)
Aus dem Ausland: +49 911 12031010 (gebührenpflichtig)
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr
Terminvereinbarung für Videoberatung:
Telefon: 0800 4 5555 33 (gebührenfrei)
Den Kinderzuschlag beantragen Sie schriftlich mit dem bereitstehenden Formular:
regional unterschiedlich
Bundesagentur für Arbeit
Bundesagentur für Arbeit
Regensburger Str. 104
90478 Nürnberg
Telefon: 0800 4 5555 30
Hier erhalten Sie Informationen rund um den Kinderzuschlag