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17.05.2021

Kleiner Grenzverkehr wieder geöffnet

Einreise nach Polen mit negativem COVID-19 Testergebnis

Entsprechend der Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) des Bundes ist der kleine Grenzverkehr nach Polen (Besuche bis zu 24 Stunden) seit 13. Mai 2021 wieder geöffnet. Bei der Einreise nach Polen ist ein negatives COVID-19 Testergebnis (nicht älter als 48 Stunden), der Nachweis der vollständigen Impfung oder der Nachweis der Genesung auf Polnisch oder Englisch bei Aufforderung durch Polizei bzw. Grenzschutz vorzulegen.

Personen, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in die Bundesrepublik Deutschland einreisen, sind nun von der Absonderungs-, Test- und Anmeldepflicht befreit, wenn sie nach Deutschland ein- oder zurückreisen.

Personen, die sich zwischen dem 28. April und dem 8. Mai 201 in Polen aufgehalten haben, benötigen noch immer einen negativen Test – auch für die Einreise nach Deutschland.

Für die Einreise nach Polen aus Deutschland wird noch bis Samstag, 5. Juni 2021 ein negatives Testergebnis verlangt. Der Nachweis muss auf Englisch oder Polnisch bei Aufforderung des Grenzschutzes oder der Polizei vorgelegt werden. 

Für Grenzgängerinnen und -gänger sowie Grenzpendlerinnen und -pendler (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Gewerbebetreibende, Studierende, Schülerinnen und Schüler) aus Polen wird die Testpflicht (zwei Mal pro Woche) noch bis einschließlich Dienstag, 18. Mai 2021 gelten.  

Familienbesuchende (Verwandte ersten Grades, Aufenthalt bis zu 72 Stunden in Deutschland oder in Polen) werden ebenfalls von der Quarantäne-, Test- und Anmeldepflicht freigestellt.  

Kinder unter 6 Jahre sind weiterhin von der Testpflicht freigestellt. 

Rechtsgrundlage: Coronavirus-Einreiseverordnung vom 12. Mai 2021 (BAnz AT 12.05.2021 V1)