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Pflichtverletzungen von Hundehaltern

Gemäß der Hundehalterverordnung sind Hunde mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder einem Gewicht von mindestens 20 Kilogramm bei der örtlichen Ordnungsbehörde unverzüglich anzuzeigen und mit Hilfe eines Mikrochip-Transponders gemäß ISO-Standard zu kennzeichnen. Nach der Stadtordnung besteht Anleinpflicht auf allen öffentlichen Straßen und in Anlagen sowie müssen Verunreinigung unverzüglich entfernt werden. Verstöße gegen die v.g. Bestimmungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar.

Gebühr: keine

Bearbeitung: sofort

Erforderliche Unterlagen: Angaben zur pflichtverletzenden Person, Ort der Pflichtverletzung, Art der Pflichtverletzung

Rechtsgrundlagen: Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg, Stadtordnung