Um die Wahlen im Gebiet der Stadt Frankfurt (Oder) ordnungsgemäß durchführen zu können, werden für die Arbeiten in den Wahllokalen am Wahltag ca. 600 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt.
Das Wahlbüro der Stadt Frankfurt (Oder) ruft die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger auf, sich möglichst zahlreich für die ehrenamtliche Tätigkeit der Wahlhelferin oder des Wahlhelfers zu melden.
Anmeldungen sind wie folgt möglich:
Der Wahlvorstand in einem Wahllokal besteht aus fünf bis neun Personen:
Der Wahlvorstand ist beschlussfähig, wenn während der Wahlhandlung von 8 bis 18 Uhr mindestens drei Wahlvorstandsmitglieder anwesend sind, darunter die Wahlvorsteherin / der Wahlvorsteher (oder die Stellvertreterin / der Stellvertreter) und die Schriftführerin / der Schriftführer (oder die Stellvertreterin / der Stellvertreter). Während der Auszählung der Stimmergebnisse nach 18 Uhr müssen alle Wahlvorstandsmitglieder anwesend sein. Die Mindestzahl beträgt dann fünf Wahlvorstandsmitglieder.
Die Aufgaben der Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher und die der stellvertretenden Wahlvorsteherin oder der stellvertretende Wahlvorsteher sind:
Die Schriftführerin oder der Schriftführer betreut das Wahlberechtigtenverzeichnis und prüft dabei die Wahlberechtigung der wählenden Personen und vermerkt die Stimmabgabe im Wahlberechtigtenverzeichnis, zählt bei Stimmenauszählung die Stimmabgabevermerke und füllt das Rechen- und Kontrollblatt sowie die Niederschrift und die Schnellmeldung aus.
Die Aufgaben der beisitzenden Mitglieder sind:
Wahlhelferin oder Wahlhelfer kann jeder werden, der wahlberechtigt ist. Wahlbewerbende sowie ihre Vertrauenspersonen dürfen nicht in einem Wahlvorstand arbeiten.
Die Tätigkeiten, wie z. B. die Überprüfung der Wahlberechtigung, die Feststellung der Stimmabgabe sowie am Abend die Auszählung der Stimmen, erfordern ein konzentriertes und korrektes Arbeiten.
Die Tätigkeit als Mitglied in einem Wahlvorstand ist ehrenamtlich. Sie wird also nicht vergütet.
Es wird jedoch für den Einsatz ein Erfrischungsgeld gezahlt, dass in der Regel für die Wahlvorsteherin oder den Wahlvorsteher 35 € und für die übrigen Wahlvorstandsmitglieder 25 € betragen kann.
Für die Landtagswahl am 22. September 2024 wird ein Erfrischungsgeld in folgender Höhe gezahlt: