Hilfsnavigation
Oderturm.2jpg Diagonale
Kurzmenü
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Link zur Frankfurt App
Link zu den Seiten in Einfacher Sprache
Hauptmenu
Seiteninhalt

Landtagswahl

Hier finden Sie Informationen zu Landtagswahlen im Land Brandenburg:

Wahltermin

Der Brandenburgische Landtag wird alle fünf Jahre in allgemeiner, unmittelbarer, gleicher, freier und geheimer Wahl gewählt.

Die nächste Wahl des Landtages Brandenburg findet am 22. September 2024 statt (GVBl. I - 2023, Nr. 11).

Allgemeine Informationen

Der Landtag des Landes Brandenburg setzt sich in der Regel aus 88 Abgeordneten zusammen. 44 Abgeordnete werden direkt in den Wahlkreisen gewählt. Die übrigen Abgeordneten werden nach dem Prinzip der Verhältniswahl aus den Landeslisten der Parteien, politischen Vereinigungen oder Listenvereinigungen gewählt. Jeder Wähler hat zwei Stimmen: die Erststimme gibt er einem Kandidaten direkt in seinem Wahlkreis; die Zweitstimme gibt er der Landesliste einer Partei. Die Verteilung der Sitze auf die Parteien richtet sich nach ihrem prozentualen Anteil an den Zweitstimmen. Dabei werden die gewählten Wahlkreiskandidaten der jeweiligen Partei mit berücksichtigt.

In den Landtag können nur die Parteien einziehen, die die Fünf-Prozent-Hürde überschritten haben. Ausnahme: eine Partei oder politische Vereinigung erringt ein Direktmandat in einem Wahlkreis. Dann erhält sie so viel Sitze, wie diese ihrem prozentualen Anteil an den Zweitstimmen - unter Berücksichtigung des einen Direktmandates - entsprechen würden.

Gewinnt eine Partei mehr Direktmandate in den Wahlkreisen als ihr nach der Zweitstimme zustehen würden (Überhangmandate), kann das zu einem Verhältnisausgleich führen und sich somit die Gesamtzahl der Abgeordneten des Landtages bis zu maximal 110 Abgeordnete erhöhen.

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ab dem 16. Lebensjahr, die im Land Brandenburg ihren Hauptwohnsitz haben. Gewählt werden kann man ab dem 18. Lebensjahr.

Aufstellung von Wahlvorschlägen

Auf der im Folgenden verlinkten Seite der Landeswahlleitung des Landes Brandenburg erhalten Sie einen Überblick über die jeweils - nach den Vorgaben der Brandenburgischen Landeswahlverordnung - erforderlichen Unterlagen für die Aufstellung von Wahlvorschlägen zu den Landtagswahlen Brandenburg.

Die entsprechenden Formulare können Sie ebenfalls auf der im Folgenden verlinkten Seite der Landeswahlleitung des Landes Brandenburg downloaden.
Alternativ bietet sich die Nutzung des Formularservers an. Den Einstieg finden Sie auch auf der im Folgenden verlinkten Seite er Landeswahlleitung des Landes Brandenburg.

Aufstellung von Wahlvorschlägen (Landtagswahl)

Ergebnisse

Auf der Seite der Landeswahlleitung Brandenburg stehen die Ergebnisse der Landtagswahlen zur Verfügung.

Wahlergebnisse Brandenburg

Auf der Seite des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg stehen die Ergebnisse zu den Europa-, Bundestags-, Landtags-, und Kommunalwahlen im Land Brandenburg, auch zum Download als Excel-Datei, zur Verfügung.

Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (Wahlergebnisse)