Die Fahrerlaubnis wird auf schriftlichen Antrag für eine oder mehrere Klassen erteilt. Mit der Aushändigung des Führerscheins bzw. der Fahrberechtigung gilt die Fahrerlaubnis als erteilt.
Der Antragsteller muss:
- ordentlichen Wohnsitz in Frankfurt (Oder) nachweisen
- erforderliches Mindestalter erreicht haben
- zum Führen von Kfz geeignet und befähigt sein
- das Führen von Kfz in einer Prüfung nachgewiesen haben.
Gebühr: auf der Grundlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr 44,40 € zzgl. pro Begleitperson 13,30 €
Bearbeitung: 1 – 3 Monate
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass ( Vorlage bei Antragstellung)
- 1 biometrisches Lichtbild
- Erklärung, ob im Besitz einer in- oder ausländischen Fahrerlaubnis
- Angabe zur ausbildenden Fahrschule
- Angabe der Prüforganisation ( TÜV oder Dekra) und des Ortes der praktischen Prüfung
- Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Zeugnis/Gutachten über das Sehvermögen
- Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Maßnahmen oder Nachweis Erste Hilfe
- Fahrerlaubnis und Personalausweis oder Reisepass der Begleitpersonen
Zusätzliche Hinweise: Es ist zwingend bei Benennung mindestens 1 Begleitperson erforderlich. Begleitperson muss die Anforderungen nach § 48a Abs.4 bis 6 FeV erfüllen
Antragstellung: schriftlich
Rechtsgrundlagen:
- § 2 Abs. 2 und 6 Straßenverkehrsgesetz
- §§ 1 bis 25 und Anlagen 5 und 6 der Fahrerlaubnisverordnung