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Fahrerlaubnis: Fahrerkarte, Unternehmerkarte, Werkstattkarte

Seit August 2005 müssen Neufahrzeuge im Güterkraft- und Personentransportverkehr mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet sein. Hierfür sind unter anderem Fahrerkarten, Unternehmerkarten und Werkstattkarten erforderlich, welche auf Antrag durch die Fahrerlaubnisbehörde erteilt werden.
Der Antragsteller für eine Fahrerkarte muss im Besitz des EU-Führerscheines sein.
Eine Werkstattkarte benötigen Hersteller von Tachografen, Fahrzeugausrüster und Werkstätten, die gemäß § 57b der Straßenverkehrs-Zulassungsverordnung arbeiten.
Darüber hinaus benötigen Halter und Eigentümer von Fahrzeugen > 3,5 t zur Güter- und Personenbeförderung, die mit dem neuen digitalen EG-Kartengerät ausgestattet sind, eine Unternehmerkarte.

Gebühr:  auf der Grundlage der Gebührenordnung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie (GeBO) MASGF:
  •  Fahrerkarte               42,00 €
  •  Werkstattkarte          45,00 €
  •  Unternehmerkarte     42,00 €
Bearbeitung: 1 Woche

Erforderliche Unterlagen: 
Fahrerkarte:
  • Personalausweis oder Reisepass
  • 1 biometrisches Lichtbild
  • EU-Führerschein
  • bei Verlängerung gültige Fahrerkarte
Werkstattkarte:
vom Unternehmer:
  • Gewerbeanmeldung
  • Auszug aus dem Gewerberegister
  • Anerkennung des Unternehmens nach § 57b Straßenverkehr-Zulassungs-Verordnung
  • Führungszeugnis- persönliche Beantragung im Bürgerbüro der Stadt Frankfurt (Oder)
vom Techniker:
  • Personalausweis
  • Nachweis der Anstellung beim antragstellenden Unternehmer
  • Gültiger Schulungsnachweis gemäß § 57b Straßenverkehr-Zulassungs-Verordnung
  • Führungszeugnis- persönliche Beantragung im Bürgerbüro der Stadt Frankfurt (Oder)
Unternehmerkarte:
  • Gewerbeanmeldung
  • ggf. Vertretungsvollmacht
Antragstellung:
  • Fahrerkarte:              persönlich
  • Werkstattkarte:         Unternehmer u. Techniker persönlich ggf. Bevollmächtigung
  • Unternehmerkarte:    Unternehmer persönlich  o. Beauftragter mit Vollmacht
 
Rechtsgrundlagen: EG-Verordnung 2135/98 und darauf beruhende Rechtsvorschriften