Die Rechtsanwalts-GmbH ist, ebenso wie die GbR, die Partnerschaft oder die Anwalts-AG, eine von mehreren zulässigen gesellschaftsrechtlichen Organisationsformen anwaltlicher Tätigkeit. Die Rechtsanwalts-GmbH hat keine besonderen bzw. zusätzlichen Beratungsbefugnisse im Vergleich zum Einzelanwalt oder dem Sozietätsanwalt; sie soll nur die Berufsausübung in Form einer Kapitalgesellschaft ermöglichen.
Die Zulassung erfolgt durch die Rechtsanwaltskammer, in deren Bezirk Sie die Zulassung erhalten möchten.
1.025,00 € (Ordnung der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für das Zulassungsverfahren und die Vertreterbestellung - GO § 1 Nr. 2)