Eine Baulücke ist ein unbebautes Grundstück, welches - links und rechts - von Bebauung umgeben ist. Auch auf einem Grundstück kann eine nicht unwesentliche Unterbrechung einer vorhandenen Bebauung eine Baulücke sein. Baulücken bilden wertvolle Baulandreserven im bereits bebauten Innenbereich, deren Nutzung eine große städtebauliche Bedeutung besitzt. So hilft die Lückenbebauung den wertvollen Außenbereich zu schonen, die Erschließungskosten sind in der Regel deutlich geringer und die Lückenschließung trägt dazu bei, das Ortsbild aufzuwerten. Das Baulückenkataster bezieht sich ausschließlich auf Wohnbebauungslücken und nicht auf Gewerbebaulücken. Es handelt sich dabei um unbebaute oder stark untergenutzte Bauflächen. Ein wesentlicher Bestandteil des Baulückenkatasters ist eine kurze planungsrechtliche Beurteilung in Form von Angaben zur Bebaubarkeit, die jedoch eine Bauvoranfrage nicht ersetzen kann und soll. Aus rechtlichen Gründen kann somit eine verbindliche Zusage zur Bebaubarkeit nur in dem dazu bestimmten Baugenehmigungsverfahren erteilt werden. Dennoch enthält die Datenbank aussagekräftige Beurteilungen zur Art und zum Maß der möglichen baulichen Nutzung, um dem Eigentümer oder sonstigen Interessenten Anstoß zu geben, das Grundstück den Möglichkeiten entsprechend baulich zu nutzen.
Im Baulückenkataster sind überwiegend Privatgrundstücke aufgeführt, welche sich nach städtebaulicher Einschätzung als Bauland eignen. Hierbei müssen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten und beachtet werden, zumal eine Bebauung ohne besondere Rechtsgrundlage nicht vorgeschrieben werden kann. Es ist somit nicht erforderlich, die Verkaufsbereitschaft und die möglichen Verkaufsbedingungen der privaten Grundstückseigentümer im Baulückenkataster zu klären.
Das Baulückenkataster wird in 5 Stadtteile (Beresinchen, Innenstadt, Nord, Süd und West) eingeteilt. Die einzelnen Stadtteile werden dann nochmals in Stadtgebiete (z.B. Booßen, Stadtmitte, etc.) gegliedert.
Gebühr: Die Nutzung ist gebührenfrei.
Zusätzliche Hinweise: Anforderungen zur Ergänzung oder Hinweise auf notwendige Aktualisierungen des Baulückenkatasters richten Sie bitte an den nebenstehend genannten Kontakt. Alle im Baulückenkataster enthaltenen Angaben begründen keinen Rechtsanspruch. Aus der Benutzung des Baulückenkatasters übernimmt die Stadt Frankfurt (Oder) keinerlei Haftung.