Ihr Grundstück wird von einem öffentlichen Träger (z.B. durch eine öffentliche Straße) genutzt? Dann haben Sie das Recht und die Möglichkeit, diese Eigentumsverhältnisse in einem Bodensonderungsverfahren nach dem Bodensonderungsgesetz entsprechend bereinigen zu lassen. Im Ergebnis wird der jeweilige Nutzer Eigentümer der öffentlich genutzten Fläche, und Sie als private Grundstückseigentümer werden für den erlittenen Rechtsverlust gemäß den Festlegungen des entsprechenden Gesetzes entschädigt.
Zusätzliche Hinweise: Persönliches Beratungsgespräch wird empfohlen.
Die Bodensonderungsstelle ist zuständig für:
Informationsblatt DSGVO der Bodensonderungsstelle beim Kataster- und Vermessungsamt der Stadt Frankfurt (Oder) (PDF, 11 kB)