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Ersatz - Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei Verlust

Ausstellung einer Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) bei Verlust: Das Kraftfahrzeug muss im Zulassungsbereich Frankfurt (Oder) zugelassen sein.

Gebühr: auf der Grundlage der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

  • Ausfertigung Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II            11,10 €
  • Gebühren für Kraftfahrbundesamt                                        5,10 €
  • Versicherung an Eides statt                                                30,70 €
  • Gebühren für Aufbietung Zulassungsbescheinigung Teil II       8,70 €
  • Zuteilung Zulassungsbescheinigung Teil II                             3,80 €
  • je Klebesiegel                                                                     0,30 €

Bearbeitung: sofort, Erstellung Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil II nach erfolgter Aufbietung ( ca. 3 Wochen )

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiges Prüfprotokoll der Hauptuntersuchung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Versicherung an Eides statt bei Verlust des Fahrzeugbriefes (an Formvorschriften gebunden; kann nur persönlich abgegeben werden)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I

Zusätzliche Hinweise:

Bei  Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) muss eine Eidesstattliche Erklärung abgegeben werden. Ist der Verlust durch den Halter verursacht muss dieser persönlich in der Kfz-Zulassungsbehörde vorsprechen.

Antragstellung: persönlich

Rechtsgrundlagen: 

  • §§ 1, 5, 6 Straßenverkehrsgesetz ( StVG ) in der z. Z. geltenden Fassung
  • § 12 Fahrzeug-Zulassungsverordnung ( FZV ) in der z. Z. geltenden Fassung
  • § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in der z. Z. geltenden Fassung