Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Bearbeitung: sofort
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I ( Fahrzeugschein) oder / und Anhängernachweis
(ggf. Nachweis über die Zuteilung des Kennzeichens)
- gesiegelte Kennzeichentafeln
- Verwertungsnachweis oder Erklärung des Halters oder Eigentümers, dass das Fahrzeug nicht als Abfall zu entsorgen ist bzw. Erklärung über Entsorgung im Ausland
- Personalausweis oder Reisepass
Antragstellung: persönlich oder durch Dritte
Rechtsgrundlagen:
- §§ 1, 5, 6 Straßenverkehrsgesetz ( StVG ) in der z. Z. geltenden Fassung
- §§ 14, 15 Fahrzeug-Zulassungsverordnung ( FZV ) in der z. Z. geltenden Fassung