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Abfallentsorgung

Die Abfallentsorgung in der Stadt Frankfurt (Oder) wird durch den Bereich öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger organisiert. Die gesetzlichen Grundlagen sind das Kreislaufwirtschaftsgesetz und das Brandenburgische Abfall- und Bodenschutzgesetz. Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers ist es, die Verwertung und/oder Beseitigung der im Stadtgebiet Frankfurt (Oder) angefallenen und überlassenen Abfälle aus Privathaushalten und anderen Herkunftsbereichen (z. B. Gewerbebetriebe, öffentliche Einrichtungen) zu organisieren.

Die Abfallentsorgung erfolgt getrennt nach Bioabfall, Restmüll, Verpackungsmaterial, Pappe und Papier, Altglas, Alttextilien und Schuhe sowie Sonderabfälle auf der Grundlage der jeweils gültigen Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung. Grünschnitt, Sperrmüll, Elektronikschrott/ Schrott, Altglas, Papier und Pappe, Batterien, Altlampen wie Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren, Leichtverpackungen, Alttextilien und Schuhe können auch an der Abfallentsorgungsanlage Seefichten-Wertstoffhof, Grubenstraße 10 in haushaltsüblichen Mengen kostenfrei abgegeben werden. Keine Hausmüllannahme!


Öffnungszeiten Abfallentsorgungsanlage Seefichten-Wertstoffhof

Montag bis Freitag 7:00 Uhr- 18:00 Uhr
Samstag 7:00 Uhr- 12:00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit: 0335 400 20 64

Die kostenlose Sperrmüll-, Schrott- und Elektroschrottabholung kann über die Gelbe Karte oder online bei der Frankfurter Dienstleistungsholding GmbH angemeldet werden.

Die Abgabe von

  • Grünschnitt an der Kompostieranlage in Güldendorf, Küstriner Berg 20
  • Bau- und Abbruchabfällen von Kleinbaustellen in der Abfallsortieranlage Seefichten, Grubenstraße 11
  • Gefährlichen Abfällen bei der Becker + Armbrust GmbH in Markendorf, Tobias-Magirus-Straße 100

sind kostenpflichtig.


Befreiung vom Anschlusszwang an die Bioabfallentsorgung

Gemäß der geltenden Abfallentsorgungssatzung, können Bürgerinnen und Bürger der Stadt Frankfurt (Oder), die selbst über ein anschlusspflichtiges Grundstück verfügen und auf dem eine Selbstkompostierung durchgeführt wird, einen Antrag auf Befreiung vom Anschlusszwang an die Bioabfallentsorgung beim Amt für Tief-, Straßenbau und Grünflächen, Abteilung Grünanlagen und Stadtservice stellen. Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger kontrolliert stichprobenartig die ordnungsgemäße Durchführung der Eigenkompostierung. Der Antrag kann im Ergebnis von Kontrollen unter Umständen auch wieder zurückgenommen werden und ein Bioabfallbehälter zur Nutzung zugewiesen werden.

Antragstellung über das Online-Formular “Antrag auf Befreiung vom Anschlusszwang an die Biotonne“


Abfallentsorgungssatzung und Abfallwirtschaftskonzept

Die Sammlung und Aufbereitung von haushaltsnah anfallenden Abfällen wird auf kommunaler Ebene in Form einer Abfallentsorgungssatzung für die Stadt Frankfurt (Oder) durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgelegt. Sie enthält genauso wie die Bundes- und Landesgesetze Paragraphen, die das Tun und Handeln in der Abfallentsorgung für die Bürger/innen der Stadt Frankfurt (Oder) vorgeben und beinhaltet zum Beispiel Regelungen zum Anschluss- und Benutzungszwang. Verstöße gegen die Abfallentsorgungssatzung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden gemäß dem anhängigen Bußgeldkatalog (Anlage 3) mit einer Geldbuße geahndet.

Abfallentsorgungssatzung (PDF, 462 kB, Aktuelle Satzung über die Abfallentsorgung in der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) (Abfallentsorgungssatzung) vom 24.10.2019)

Abfallgebührensatzung 2024 (PDF, 146 kB, Aktuelle Gebührensatzung für die Abfallentsorgung der Stadt Frankfurt (Oder) vom 01.01.2024)

Meldungen über illegale Abfallentsorgungen können telefonisch über die oben genannten Telefonnummern oder über das Online-Formular «Meldung von illegalen Abfallablagerungen« abgegeben werden.

Daneben wird in Abstimmung mit dem beauftragten Dritten für die Abfallentsorgung in der Stadt Frankfurt (Oder), der Frankfurter Dienstleistungsholding GmbH ein Abfallwirtschaftskonzept erarbeitet, welches die strategischen Vorgaben in der Abfallentsorgung für die nächsten 5 Jahre nach Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung enthält.


Schadstoffsammlung aus Haushalten

Zweimal im Jahr (Frühjahr und Herbst) führt die Stadt Frankfurt (Oder) eine Schadstoffsammlung aus Haushalten durch. Die Frankfurter Bürger/innen haben in diesem Zeitraum, unabhängig von ihrem Wohnort, die Möglichkeit gefährliche Abfälle in haushaltsüblichen Mengen (max. 20 kg) am Schadstoffmobil abzugeben.

Die nächsten Schadstoffsammlungen finden am 04.03. – 09.03.2024 und 02.09. – 07.09.2024 statt.

Es werden insgesamt 24 Standorte von Montag bis Samstag zu festgelegten Zeiten angefahren. Die genauen Standorte und Zeiten können dem im Anhang befindlichen Dokument entnommen werden.


Abfallberatung für Haushalte und Gewerbe, Abfallkalender, „Der Grüne Punkt“

Haben Sie Fragen zur Abfallberatung, zur ordnungsgemäßen Abfallentsorgung, zur Umwelterziehung, zu Veranstaltungen mit dem Thema Abfall bzw. Umwelt, zum Abfallkalender, zum Online-Tourenplan, zur Abfalltrennung, zum Dualen System bzw. zum „Grünen Punkt“, können Sie sich an die Stadtwerke Frankfurt (Oder) GmbH, unter der Telefonnummer (0335) 55 33412 wenden.

Die Online-Abfallberatung gibt Ihnen ebenfalls Antworten auf alle Fragen rund um die Abfallentsorgung in der Stadt Frankfurt (Oder). Außerdem haben Sie die Möglichkeit die Sperrmüllabfuhr oder Abfallbehälter wie die Blaue Tonne oder Gelbe Tonne Online zu bestellen. Des Weiteren können Sie mit dem interaktiven Tourenplan Ihren persönlichen Abfuhrkalender aus dem Tourenplan des Abfallkalenders für Ihre Straße interaktiv abfragen und ausdrucken.


Antragstellung

 


Weitere Dokumente und Formulare