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24.11.2017

Änderungen im Parkraumbewirtschaftungskonzept

Das von der Stadtverordnetenversammlung im Jahr 2015 verabschiedete Parkraumbewirtschaftungskonzept wurde durch Beschluss am 21. September 2017 im Interesse von Anwohnern der Innenstadt nachgebessert.

Die Neuregelung beinhaltet, dass das Bewohnerparken in zwei weiteren Zonen, hier der ZONE 6 und der ZONE 9 ermöglicht bzw. ausgedehnt wird. Die konkreten Straßen und Hausnummern können der nachfolgenden Auflistung entnommen werden.

Z 6

Halbe Stadt 5-16
Rudolf-Breitscheid- Straße 3a-13
Rosa-Luxemburg-Straße 42
Ernst-Thälmann-Straße 11-12
Am Kleistpark 3-16


Z 9

Walter-Korsing-Straße 4-33
Lehmgasse 3-22
Kellenspring 4-18
Paul-Feldner-Straße 10
Gertraudenplatz 1-6

In den Bereichen, in denen das Bewohnerparken neu eingerichtet bzw. ergänzt wird, haben die Bewohnerinnen und Bewohner die Möglichkeit, ihre Pkw dort abzustellen, wenn sie im Besitz einer entsprechenden Bewohnerparkkarte sind. Einen Anspruch auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises haben Personen, die im Anspruchsbereich meldebehördlich registriert sind und tatsächlich dort wohnen. Zur Beantragung sind der Fahrzeugschein und der Personalausweis mitzubringen. Sollte der Antragsteller nicht gleichzeitig der Fahrzeughalter sein, so muss eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters vorgelegt werden.

Für eine Bewohnerparkkarte wird eine Gebühr in Höhe von 30,70 Euro im Jahr erhoben. Die Bewohnerparkkarten sind im Bürgerbüro im Rathaus, Marktplatz 1, 15230 Frankfurt (Oder) sowie in der Kfz-Zulassungsstelle im Haus 4 des Stadthauses, Goepelstraße 38, 15234 Frankfurt (Oder) erhältlich.

Die entsprechenden Bewohner-Parkausweise können ab dem 27. November 2017 erworben werden. Die Wirksamkeit der entsprechenden Beschilderung in den benannten Zonen wird zum 15. Januar 2018 hergestellt.

Für Gewerbebetriebe mit Betriebssitz in den Bewohnerparkbereichen können in der Regel für ein Kraftfahrzeug (in begründeten Ausnahmefällen z. B. bei Notdiensten auch Ausnahmegenehmigungen für mehrere Kraftfahrzeuge - ggf. mit zeitlichen Befristungen oder bestimmten Auflagen) erteilt werden. Diese Ausnahmegenehmigungen sind jeweils für ein Jahr gültig und es wird eine Gebühr in Höhe von 76,70 € erhoben. Der Antrag kann bei Straßenverkehrsbehörde, Goepelstraße 38, 15234 Frankfurt (Oder) gestellt werden.

Die Verkehrsüberwachung in den erweiterten Bewohnerparkbereichen wird erst ab dem 1. Februar 2018 von der Verwaltung vorgenommen. So haben alle Verkehrsteilnehmer eine angemessene „Eingewöhnungszeit“.

Bei Fragen zur Umsetzung des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes gibt die Abteilung Stadtentwicklung, strategische Verkehrsplanung, Goepelstraße 38, 15234 Frankfurt (Oder), Telefonnummer 0335 552-6114 vorab Auskunft.