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19.03.2020

Abfallentsorgung bei möglicher Kontaminierung mit dem Coronavirus

Die Entsorgung von in Haushalten anfallenden Abfällen, die eventuell mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) kontaminiert sind, kann unter Beachtung bestimmter Vorsichtsmaßnahmen gemeinsam mit dem Restmüll erfolgen. Die Abfälle dürfen allerdings nicht den Sammelsystemen für die getrennte Erfassung von Wertstoffen (z.B. Papiertonne, Biotonne, gelbe Tonne) zugeführt werden.

Die Sammlung der Abfälle in einer Restmülltonne und die anschließende thermische Behandlung des Restmülls in den Müllverbrennungsanlagen gewährleisten eine sichere Zerstörung. Um sowohl bei den Abfallerzeugern, weiteren Nutzenden der gleichen Restmülltonne sowie bei Dritten wie Müllwerkern eine Gefährdung sicher auszuschließen, dürfen die Abfälle nicht lose in die Restmülltonne gegeben werden. Stattdessen sind diese zuvor in stabile Müllsäcke zu verpacken und durch Verknoten sicher zu verschließen.

Weitere Informationen zu Hygienemaßnahmen sowie zur Reinigung und Desinfektion sind auf den Internetseiten des Robert Koch Instituts (RKI) unter www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/ambulant.html zu finden.

Grundsätzlich gilt bei Abfällen, die für die Abholung durch die kommunale Restmüllabfuhr bereitgestellt werden, dass

  • spitze und scharfe Gegenstände in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen verpackt sind,
  • keine Säcke, die auch nicht entsorgt werden, frei zugänglich neben den Abfallbehältern gestellt werden, um Gefahren für Dritte auszuschließen.

Aufgrund des sich schnell verbreitenden Coronavirus ist die Abfallentsorgungsanlage Seefichten-Wertstoffhof, Grubenstraße 10, Tel. 0335 4002064 ab Montag, 23. März 2020 bis auf Widerruf nur noch von Montag bis Freitag von 7.00 bis 15.30 Uhr geöffnet. Samstags bleibt die Abfallentsorgungsanlage vorläufig geschlossen.