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25.03.2021

ASP: Erweiterung der Restriktionszone führt zu angepasster Tierseuchenallgemeinverfügung

In Frankfurt (Oder) gibt es zwei weitere positive Befunde auf Afrikanische Schweinepest (ASP). Damit erhöht sich die Zahl der durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigten Positivbefunde auf acht.

Die beiden aktuellen Fälle wurden im Bereich des bereits mit einem E-Zaun eingegrenzten Gebietes am Kliestower Weg festgestellt. Dieses Gebiet war bislang nicht Teil des ausgewiesenen Kerngebietes. Aus diesem Grund wird eine Erweiterung der bisher festgelegten Restriktionszone erforderlich.

Die derzeitige Tierseuchenallgemeinverfügung vom 19. März 2021 wird daher hinsichtlich der Ausweisung des Kerngebietes angepasst. Dieses Kerngebiet erstreckt sich nunmehr nördlich der Sandfurt, der Goepelstraße und des Kliestower Weges, mit der Oder als östlicher Begrenzung sowie des Frankfurter Weges als westlicher Begrenzung bis zur nördlichen Grenze des Stadtkreises.

Die bereits geltenden Ge- und Verbote ändern sich im Vergleich zur bisher gültigen Tierseuchenallgemeinverfügung vom 19. März 2021 nicht, d. h. diese bleiben im nun erweiterten Kerngebiet und im gefährdeten Gebiet (gesamtes Stadtgebiet) identisch zur bisherigen Tierseuchenallgemeinverfügung.

Die adaptierte Tierseuchenallgemeinverfügung wird zeitnah veröffentlicht und tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.