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02.12.2020

Afrikanische Schweinepest (ASP): Neue Tierseuchenallgemeinverfügung ab 2. Dezember 2020

Zum 1. Dezember 2020 wurde die Gebietskulisse um die Orte mit positiven ASP-Befunden angepasst. Danach fällt Frankfurt (Oder) vollständig in die Pufferzone, woraus eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung resultiert.

Wie die Vorgängerverfügung vom 27. Oktober 2020 schließt auch diese den Bau eines stabilen, in der Erde verankerten Festzaunes entlang der Landesgrenze zu Polen ein.

Mit der neuen Tierseuchenverfügung ergeben sich folgende Änderungen:

  • Das angeordnete Jagdverbot wird aufgehoben und die verstärkte Bejagung des Schwarzwildes wird angeordnet.
  • Die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen unterliegt keinen Beschränkungen.
  • Die Leinenpflicht auf Hundeauslaufplätzen wird aufgehoben.