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19.10.2020

Aktuelle Information zum deutsch-polnischen Grenzverkehr

Wie der polnische Außenminister Zbigniew Rau und der Ministerpräsidenten Brandenburgs, Dr. Dietmar Woidke am Freitag, 16. Oktober 2020 bei einem Treffen in Berlin miteinander besprachen, soll die Grenze zwischen Brandenburg und Polen auch angesichts der aktuell ansteigenden COVID -19 Infektionszahlen nicht wieder geschlossen werden. Zuletzt immer wieder aufkommende anderslautende Erwartungen sind also als haltlose Gerüchte zu betrachten.

Es kann aber für Einreisende in die Bundesrepublik Deutschland, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der letzten 14 Tage vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, nach Quarantäneverordnungen der jeweiligen Bundesländer eine Pflicht zur Absonderung bestehen. In Polen wurden als Risikogebiete folgende Wojewodschaften eingestuft: Kujawsko-pomorskie, Małopolskie, Podlaskie, Pomorskie und Świętokrzyskie.

Der Landkreis Słubice gehört aktuell nicht zu den Risikogebieten und befindet sich in der sogenannten gelben Zone. In der gesamten Wojewodschaft Lubuskie wurde bislang kein Landkreis der roten Zone zugeordnet. Im Landkreis Słubice und in der gesamten Wojewodschaft Lubuskie gelten daher folgende Sicherheits- und Hygienemaßnahmen:

1)      Mund-Nase-Schutz ist zu tragen:

a.      im öffentlichen Raum (auf Straßen und Plätzen, auf Friedhöfen, Promenaden, Boulevards, ÖPNV-Haltestellen, Waldparkplätzen etc.), Ohne Mund-Nase-Schutz darf man im Wald, Park, im Grünen, im botanischen Garten, im Familienkleingarten und am Strand verbleiben.

b.      in öffentlichen geschlossenen Räumlichkeiten (zum Beispiel in Geschäften, Einkaufszentren, Banken, auf Märkten, in Postfilialen, Kinos und Theatern, bei Arztbesuchen, in Krankenhäusern, Kirchen, Schulen, an der Universität, in Ämtern sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln),

c.      in privaten Fahrzeugen, falls sich im Auto auch Personen befinden, die nicht dem Haushalt der fahrzeugführenden Person angehören.

2)      Zwischen Fußgängerinnen und Fußgängern ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten (Ausnahmen: Kinder unter 13 Jahre mit Eltern, Menschen, die im gemeinsamen Haushalt leben etc.). Zwischen 10.00 und 12.00 Uhr dürfen nur Senioren (65+) einkaufen. In dieser Zeit sind die Kleingeschäfte und Supermärkte für andere Personen nicht betretbar.

In Polen wird aktuell Quarantäne nur für Personen angeordnet, die aus Ländern außerhalb der EU einreisen.