Die Stadtverwaltung Frankfurt (Oder) hebt als untere Wasserbehörde und untere Fischereibehörde zum Vollzug des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) und des Fischereigesetzes für das Land Brandenburg (BbgFischG) die Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Nutzung der Oder und ihrer Ufer vom 12. August 2022 mit sofortiger Wirkung auf.
Dies geschieht auf Hinweis des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt, Klimaschutz analog in allen Landkreisen Brandenburgs mit Berührung zur Oder. Aktuellen Erkenntnissen der Umweltbehörden des Landes Brandenburg zufolge hat sich die Wasserqualität deutlich verbessert. Demnach geht von dem Gewässer für die Allgemeinheit keine akute Gefahrenlage mehr aus. Die engmaschigen Beprobungen finden weiterhin statt.