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10.08.2022

Angestrebte Sanierung des Helenesees muss an Fahrt aufnehmen

Deutliche Kritik äußert Oberbürgermeister René Wilke an der Neuausschreibung der Erkundungsarbeiten am Helenesee und der unsicheren Finanzierung für die erforderlichen Sanierungsarbeiten durch das Landesamt für Bergbau Geologie und Rohstoffe (LBGR) bzw. die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV).

Nach einer Rutschung im März 2021 am Helenesee ist dieser seit Mai vergangenen Jahres vollständig gesperrt.

Aktuell ist aufgrund von technischen Problemen bei der bisher beauftragten Firma eine erneute Beauftragung der erforderlichen Erkundungsbohrungen durch das LBGR erfolgt. Es geht hier insbesondere um die Erkundungen der Lagerverhältnisse der bis zu 45 Meter tiefliegenden geologischen Schichten. Diese Sondierungen sind unter anderem Voraussetzung für die dann zu erarbeitende Sanierungsplanung.

Nun hofft das LBGR, dass die Ergebnisse bis Ende des I. Quartals 2023 – geplant war ursprünglich Juni 2022 – vorliegen und hierauf aufbauend der Standsicherheitsnachweis erarbeitet werden kann.

Sobald der Standsicherheitsnachweis vorliegt, kann erst mit der Sanierungsplanung begonnen werden. Eine Aussage zum Ende der erforderlichen Sanierungsplanung ist momentan nicht möglich, da deren Umfang vom Ergebnis des Standsicherheitsnachweises und ggf. weiterer Gutachten abhängt.  

Nach Auffassung des Oberbürgermeisters muss die Untersuchung und die Sanierungsplanung dringend „an Fahrt aufnehmen, da der Schaden für die Stadt Frankfurt und sein Umland durch den Verlust ‚der Helene‘jeden weiteren Monat schmerzt“.

Enttäuscht zeigt sich René Wilke auch darüber, dass die Ergebnisse des vom LBGR in Auftrag gegebenen historischen Gutachtens von der LMBV nicht anerkannt wird. Hier war konstatiert worden, dass die LMBV eindeutig Rechtsnachfolger des ehemaligen Tagebaus im Braunkohlerevier Finkenheerd (VEB Braunkohlenwerk Finkenheerd) ist. Zwar wurde in einer Aufsichtsratssitzung der Wille des LMBV deutlich, die Sanierung wohlwollend zu unterstützen. Grundlage soll dennoch ein weiteres vom LBGR beauftragtes Rechtsgutachten sein.

„Wenngleich das LBGR signalisiert, einen Aussichtsturm im Bereich des Helenesees zu finanzieren, sind uns andere Aussichten in Bezug auf die zügige Sanierung der Helene zunächst deutlich wichtiger“, so der Oberbürgermeister.