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02.02.2016

Anmeldung zur Anglerprüfung 2016

Wer im Land Brandenburg die Angelfischerei mit der Raubfischangel oder wer in den anderen Bundesländern die Angelfischerei ausüben will, muss im Besitz eines Fischereischeines sein. Die Erteilung eines Fischereischeines, mit Ausnahme des Jugendfischereischeines, ist davon abhängig, dass der Antragsteller eine Anglerprüfung bestanden hat (Bbg. Fischereigesetz § 19).

Die nächste Anglerprüfung findet in Frankfurt (Oder) am Donnerstag, dem 10. März 2016 von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr statt.

Bewerber können sich spätestens bis 23. Februar 2016 zur Teilnahme an der Anglerprüfung im Amt für Öffentliche Ordnung der Stadt Frankfurt (Oder), Goepelstraße 38 anmelden. Die Unteren Fischereibehörde ist unter der Rufnummer 0335 552-3214 oder E-Mail Jens.Goeritz@frankfurt-oder.de erreichbar.

Anträge und weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Stadt Frankfurt (Oder) im Bürgerservice A bis Z unter Anglerprüfung.
Die Bewerber müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Bewerber unter 18 Jahren benötigen die schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.
Bei Abgabe der Anmeldung ist die Prüfungsgebühr in Höhe von 25,00 ¤ zu entrichten.

Der Fragenpool mit Übungsbeispielen ist im Internet unter http://www.luis.brandenburg.de/l/fischerei/pruefung/L7100024/ veröffentlicht.