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23.08.2016

Aufstellung von Werbeanlagen - Klappaufsteller (Kundenstopper)

Die Stadtverwaltung weist hiermit nochmals darauf hin, dass das Aufstellen von Klappaufstellern oder Kundenstoppern auf allen dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Flächen wie Gehwegen und Plätzen einer Sondernutzungserlaubnis bedürfen. Das betrifft auch Kinderunterhaltungsgeräte vor einem Geschäft.

Die Sondernutzungserlaubnis ist im Amt für Öffentliche Ordnung der Stadt Frankfurt (Oder) in der Goepelstraße 38, Tel. : 0335 5523501 zu beantragen.

Bereits am 06. Januar 2015 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung die überarbeitete Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Frankfurt (Oder) – Sondernutzungssatzung -beschlossen. Im Paragraph 2 Abs. 2 Pkt. 6 ist hier explizit aufgeführt, dass das Aufstellen von Werbeanlagen eine Sondernutzung ist.

Da bis zum Beschluss der aktuell gültigen Sondernutzungssatzung das Aufstellen der Klappaufsteller und Werbefahnen an der Stätte der Leistung ohne Erlaubnis geduldet wurde, ist bisher von Ordnungswidrigkeitsverfahren abgesehen worden. Diese Duldung endet nun.