Nach Inkrafttreten der aktuellen Sondernutzungssatzung gab es unter den Gewerbetreibenden der Stadt Frankfurt (Oder) zu der Gebührenhöhe für die Aufstellung von mobilen Werbeträgern, den sogenannten Kundenstoppern, großen Unmut, woraufhin die Zahlung einer Gebühr vorerst ausgesetzt wurde.
Am 28.06.2017 wurde durch die Stadtverordnetenversammlung die 2. Änderungs-satzung zur Sondernutzungssatzung beschlossen und am 05.07.2017 im Amtsblatt der Stadt Frankfurt (Oder) veröffentlicht.
Für mobile Werbeträger (Kundenstopper) werden jetzt gestaffelte Gebühren wie folgt erhoben:
Tarifstelle | Bemessungs- grundlage |
Zone 1 | Zone 2 | Zone 3 |
4.3 mobile Werbeaufsteller |
monatlich |
1. Aufsteller gebührenfrei |
1. Aufsteller gebührenfrei |
1. Aufsteller gebührenfrei |
Aufgrund der geringen Resonanz der im Dezember veröffentlichten Mitteilung möchte die Stadtverwaltung hiermit nochmals informieren, dass auf allen dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Flächen, dazu zählen auch Gehwege und Plätze, Klappaufsteller, Werbefahnen u.ä. sowie Kinderunterhaltungsgeräte vor den Geschäften einer Sonder-nutzungserlaubnis bedürfen.
Alle Gewerbetreibenden und Bürger, die eine solche Sondernutzung ausüben, werden gebeten, im Ordnungs- und Umweltamt einen Antrag auf Erteilung einer Sonder-nutzungserlaubnis zu stellen, bzw den bereits vor Inkrafttreten der 2. Änderungssatzung gestellten und ruhenden Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zu aktualisieren. Für weitere Fragen steht Frau Ursula Bulla unter der Rufnummer 0335 552-3114 zur Verfügung.