Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 27.09.2023 wird aufgehoben.
Die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art in der Stadt Frankfurt (Oder) ist ohne vorheriger virologischen Untersuchung erlaubt. Die Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe ist ebenfalls ohne eine tierärztliche Bescheinigung möglich.
Alle Geflügelhalter, die der Anzeigepflicht ihrer Geflügelhaltung noch nicht nachgekommen sind, haben dies unverzüglich beim Veterinäramt Frankfurt (Oder) nachzuholen. Das Auftreten von vermehrt krankem oder verendetem Hausgeflügel ist dem Veterinäramt zu melden.
Alle Geflügelhalter haben Biosicherheitsmaßnahmen sicherzustellen.
Tierseuchenallgemeinverfügung AI vom 15.05.2024 (PDF, 551 kB, Tierseuchenallgemeinverfügung AI vom 15.05.2024)
Merkblatt für Geflügelhalter (PDF, 359 kB, Merkblatt für Geflügelhalter)
Bürgerinnen und Bürger der Stadt können sich mit Fragen zur aviären Influenza an das Veterinär- und Lebensmittelamt Frankfurt (Oder) (T: 0335 552-3940, E: vet@frankfurt-oder.de) wenden.