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30.04.2020

Deutliche Zunahme der Inanspruchnahme der Notbetreuung in Kitas und Horten der Stadt

In der Stadt Frankfurt (Oder) werden regulär rund 4.300 Kinder in 13 Kindertagespflegestellen und 38 Kindertageseinrichtungen und Horten betreut. Diese Einrichtungen sind seit dem 18. März 2020 bis zunächst Freitag, 8. Mai 2020 geschlossen, um die weitere Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 einzudämmen. Die Notbetreuung wird derzeit fortgesetzt sowie auf weitere Berufs- und Zielgruppen ausgeweitet. Die Landesregierung hat dazu den Landkreisen und kreisfreien Städten Änderungen der Anwendungsvorgaben zur Notbetreuung mitgeteilt, welche die Stadt Frankfurt (Oder) umsetzt.

Durch die Öffnung der Notbetreuung für einen erweiterten Personenkreis ist eine deutlich stärkere Auslastung der Einrichtungen zu verzeichnen. Mit Stand 28. April 2020 wurde bereits für 1.041 Kinder (etwa 24 Prozent aller Kinder) eine Notbetreuung gewährt. Damit gab es seit dem 17. April 2020 einen Zuwachs um 421 Kinder.

Um die Einhaltung der Kontaktbeschränkungen und Hygienestandards in der Notbetreuung zu gewährleisten, stehen bezogen auf die reguläre Kapazität der Einrichtungen – je nach räumlichen und personellen Voraussetzungen – nur etwa 35 bis 40 Prozent der Plätze zur Verfügung.  Die Notbetreuungsquote einiger Kindertagesstätten liegt inzwischen jedoch bei über 40 Prozent der regulär betreuten Kinder. Daher ist es möglich, dass in der regulären Einrichtung eines Kindes keine Betreuung sichergestellt werden kann. Stadt und Träger sind bemüht, die Betreuung dann durch andere Einrichtungen zu gewähren. Die entsprechenden Informationen erhalten Eltern in der Einrichtung ihres Kindes.

Um eine Notbetreuung für möglichst viele Kinder anbieten zu können, wird zudem eine mit den Eltern einvernehmlich vereinbarte Platzteilung (tage- oder wochenweise bzw. vor- oder nachmittags) verstärkt geprüft. In diesen Fällen muss nur der anteilige Elternbetrag bezahlt werden.

Anpassung der Betreuungszeiten an die Personalsituation

Aufgrund der personellen Situation in den Einrichtungen kann für die Notbetreuung ab Montag, 4. Mai 2020 nur eine Betreuungszeit von 6.30 bis 16.30 Uhr bzw. von 7.00 bis 17.00 Uhr verbindlich zugesichert werden kann. Die Festlegung der konkreten Öffnungszeiten in jeder Einrichtung obliegt dem Träger. Die gewährleisteten Zeiten sind abhängig von der Situation in der jeweiligen Einrichtung und können auch über die genannten Zeitfenster hinausgehen. 

Notbetreuung ist rechtzeitig zu beantragen

Da die Einrichtungen eine angemessene Vorlaufzeit für die Vorbereitung der Aufnahme der Kinder benötigen, werden Eltern gebeten, die Notbetreuung rechtzeitig – mindestens eine Woche vor Beginn der benötigten Betreuung – zu beantragen. Die Bewilligung erfolgt dann in der Regel zum Beginn der nächsten Woche.

Eltern können sich bei Fragen direkt an die zuständige Kitaleitung wenden. Für weitere telefonische Auskünfte stehen außerdem die Mitarbeitenden des Amtes für Jugend und Soziales zur Verfügung: 0335 552–5045/ –5119/ –5108/ –5148.

Anträge auf Notbetreuung können weiterhin eingereicht werden:

  • per E-Mail an kitabetreuung@frankfurt-oder.de
  • per FAX an 0335 552–5099
  • persönliche Abgabe in die Briefkästen des Amtes für Jugend und Soziales im Oderturm, Logenstraße 8