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14.12.2020

Einschränkungen im Grenzverkehr nach Polen mit Wirkung zum 16. Dezember 2020 bis vorerst 10. Januar 2021

Ab Mittwoch, 16.12.2020 werden der grenzüberschreitende Tank- und Einkaufstourismus sowie eine Inanspruchnahme von Dienstleistungen in Polen nur mit einer anschließenden 10-tägigen Quarantäne möglich. Das gilt auch für Reisende aus Polen, die nach Deutschland zum Einkaufen, zur Bank, zur Post oder zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen einreisen.

Aufrechterhalten werden Quarantänebefreiungen für Berufspendler, Studierende, Schülerinnen und Schüler. Auch der Verwandtenbesuch in Brandenburg oder in Polen wird ohne Quarantäne möglich bleiben.

Bei der Einreise nach Deutschland nach einem Aufenthalt in Polen ist eine elektronische Anmeldung unter www.einreiseanmeldung.de durchzuführen.

Informationen zu geltenden Eindämmungsmaßnahmen in Polen und zum Grenzverkehr erhalten Sie auf der Homepage der Stadt www.frankfurt-oder.de unter Informationen zum Corona-Virus und unter der E-Mail-Adresse: hotline@frankfurt-oder.de.