Gemäß Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Frankfurt (Oder) – Stadtordnung – vom 03.04.2006 müssen
Katzenhalter/innen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Mikrochip kennzeichnen und nachfolgend unverzüglich registrieren zu lassen. Dies gilt nicht für Katzen, die jünger als 5 Monate sind. Als Katzenhalter/in im rechtlichen Sinne gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.
Nur durch Kastration und Kennzeichnung freilebender Katzen und von Katzen mit Zugang ins Freie lässt sich die unkontrollierte Vermehrung herrenloser Katzen wirksam begrenzen.
Da es in der Vergangenheit wiederholt zu Rechtsverstößen gekommen ist, fordert die Stadtverwaltung Frankfurt (Oder) Katzen haltende Personen auf, die Tiere kastrieren und kennzeichnen zu lassen.
Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden mit einer Geldbuße von mindestens fünf Euro bis zu eintausend Euro geahndet.