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29.06.2016

Gemeinsame Erklärung der Oberbürgermeister: Kreisreform nach internem MIK-Vermerk nicht mehr durchsetzbar, Verfassungswidrigkeit der Einkreisung jetzt offiziell bestätigt

Die Oberbürgermeister von Brandenburg an der Havel, Frankfurt (Oder) und Cottbus sehen sich in ihrer Kritik an der geplanten Kreisgebietsreform bestätigt. Hintergrund ist die Veröffentlichung eines internen Vermerks aus dem Innenministerium in Potsdam, in dem das Leitbild intern als "dünn", "brüchig", auf "bloße(n) Absichtserklärungen“ beruhend und „unlogisch“ vernichtend bewertet wurde.

Besonders deutlich ist die interne Bewertung der MIK-Beamten zur Einkreisung der drei Städte: "Die Vorgaben des Leitbildentwurfes zur Einkreisung kreisfreier Städte erweisen sich allesamt als untauglich." Es fehle der Reform komplett an sinnvollen Kennzahlen zur Leistungsfähigkeit der Städte und Analysen zu Effizienzvorteilen durch die Kreisfreiheit. Zudem "fehle 'die logische Verknüpfung' zwischen Schuldenlast der Kommunen und der Notwendigkeit einer Neugliederung. Ob das Land die Kommunen möglicherweise "nicht auskömmlich" finanziert, werde nicht untersucht.“ zitiert die MOZ aus dem MIK-Vermerk.

Die drei Stadtoberhäupter erklären gemeinsam:
„In dem MIK-Vermerk werden genau die Defizite benannt, die wir und die gesamte kommunale Familie seit Monaten vortragen und auch in der Anhörung vor dem Innenausschuss am 2.6.2016 deutlich gemacht haben.
Nach der Offenlegung derartig schwerwiegender Mängel ist die Kreisreform auf dieser Grundlage nicht mehr umzusetzen. Es ist unverantwortlich, die Abgeordneten in offenkundig verfassungswidrige Beschlüsse zu schicken, bei denen selbst das eigene Innenministerium intern die rote Karte schwenkt.“

Die drei Oberbürgermeister werden am Donnerstag ihre Positionen bei dem Fototermin des Städte- und Gemeindebundes ab 10.40 Uhr vor dem Landtag erneut deutlich machen.