Bereits seit dem Jahr 2013 besteht für die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, ihre Textilien in eigens dafür von der Stadt an den öffentlichen Wertstoffsammelplätzen bereit gestellten Altkleidercontainern oder auf der Abfallentsorgungsanlage Seefichten- Wertstoffhof, Grubenstraße 10 zu entsorgen.
Damit erfüllt die Stadt seit Langem die seit 1. Januar 2025 laut EU-Richtlinie verpflichtende Getrenntsammlung von Textilabfällen. Das heißt, für die Frankfurterinnen und Frankfurter bleibt die Entsorgung der Textilabfälle somit auch ab diesem Jahr unverändert.
In den Altkleidercontainer dürfen weiterhin nur brauchbare, gut erhaltene und saubere Alttextilien entsorgt werden. Dazu zählen alle gebrauchten Haushaltstextilen wie bspw. Bett- und Tischwäsche, Hand-, Trocken- und Badetücher sowie körperbedeckende Textilien und Schuhe.
Unbrauchbare, verschmutzte (z. B. ölverschmierte Stoffe) und zerschlissene Textilien, kaputte Schuhe, Federbetten, Decken usw. sind nicht recyclebar und gehören auch weiterhin in die Restabfalltonne, um die Qualität der recycelbaren Textilien nicht zu beeinträchtigen.
Entgegen anderslautender Darstellungen droht den Frankfurterinnen und Frankfurtern kein Bußgeld, wenn unbrauchbare Alttextilien in der Restabfalltonne entsorgt werden.
Nach der Entleerung der Altkleidercontainer werden diese von zertifizierten Fachbetrieben zur Weiterverarbeitung bzw. Vermarktung übernommen. Das bedeutet, dass gut erhaltene Textilien auf dem Second-Hand Markt verkauft oder an Bedürftige gespendet werden. Weniger gut erhaltene Textilien werden in Behindertenwerkstätten zu Putzlappen verarbeitet. Verschmutzte oder kaputte Textilien gelten als unbrauchbar und werden der thermischen Verwertung zugeführt.