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31.08.2022

Grundsteuerreform: Wie fülle ich die Grundsteuerwerterklärung aus?

Aus gegebenem Anlass informiert das Ministerium der Finanzen und für Europa zur Umsetzung der Grundsteuerreform im Land Brandenburg für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer.

Bundesweit bewerten die Finanzämter seit 1. Juli 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu. Bürgerinnen und Bürger mit Grundbesitz auch im Land Brandenburg müssen deshalb bis zum 31. Oktober dieses Jahres für ihre Grundstücke eine Grundsteuerwerterklärung abgeben.

Brandenburgs Finanzministerium stellt auf der Webseite www.grundsteuer.brandenburg.de detaillierte Hinweise und Informationen zum Ausfüllen der Grundsteuerwerterklärung bereit. Beim Ausfüllen der Grundsteuerwerterklärung über „MeinELSTER“ hilft die Schritt-für-Schritt-Anleitung am Beispiel eines Einfamilienhauses. Anschaulich führt die Klickanleitung durch die Grundsteuerwerterklärung bis zum elektronischen Versand an das Finanzamt.

Unterstützungsangebote

Folgende Daten werden benötigt:

  • das Aktenzeichen (enthalten auf dem Informationsschreiben des Finanzamtes oder auf vorherigen Einheitswert- oder Grundsteuerbescheiden),
  • Detailinformationen zu Grund und Boden (abrufbar über das Informationsportal Grundstücksdaten unter grundsteuer.brandenburg.de) sowie
  • Angaben zum Gebäude wie Baujahr bzw. Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit oder Wohnfläche (u. a. siehe Notarvertrag).

Über das Informationsportal Grundstücksdaten können die Angaben zu Grund und Boden wie auch die Bodenrichtwerte für Grundstücke im Land in einfacher Form abgerufen werden.

Überdies bieten die Finanzämter im Land eine Hotline zur Grundsteuerreform unter 0331 200 600 20 an.

Elektronisch oder in Papierform?

Für die elektronische Übermittlung der Grundsteuerwerterklärung wird ein ELSTER-Benutzerkonto benötigt. Wer noch keinen Zugang hat, sollte für das Freischalten eines neuen Benutzerkontos bis zu zwei Wochen einplanen. Die Finanzämter bieten Hilfe bei der ELSTER-Registrierung an, dazu muss ein Termin im Finanzamt vereinbart werden.

Wer bereits ein Benutzerkonto hat, bspw. um die Einkommensteuererklärung elektronisch zu übermitteln, kann dieses Konto auch für die Grundsteuerwerterklärung nutzen. Falls einem die elektronische Übermittlung der Erklärung nicht möglich ist, dürfen auch Angehörige wie Kinder oder Enkel ihre eigene Registrierung bei ELSTER nutzen, um die Grundsteuerwerterklärung für Eltern oder Großeltern zu übersenden.

Und sollte keine Möglichkeit zur Abgabe einer elektronischen Erklärung bestehen, können Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigte die Grundsteuerwerterklärung in Papierform abgeben. Die Steuererklärungsformulare stehen als Download auf der Webseite grundsteuer.brandenburg.de unter „Formulare und Publikationen“ sowie als Papiervordrucke in den Finanzämtern zur Verfügung.

Die zusammengefassten Informationen zum Thema sind auch auf der städtischen Website hier einzusehen.